Steuervergünstigungen für Stifter und Spender

Die Bürgerstiftung in der Verbandsgemeinde Weißenthurm ist gemäß vorläufiger Bescheinigung des Finanzamtes Koblenz vom 14.3.2013 als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Sie ist daher berechtigt für jegliche Spenden und Zustiftungen Bescheinigungen auszustellen, so dass diese Zuwendungen im Rahmen des Steuerrechts als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

 

Hier können Sie Zuwendungsbescheinigungen im PDF Format runterladen:

 

Zuwendungsbescheinigung - Geldleistung.pdf

Zuwendungsbescheinigung - Sachleistung.pdf

 

 

Bürgerstiftung in der Verbandsgemeinde Weißenthurm | info@buergerstiftung-weissenthurm.de