Förderung

Um anderen zu helfen benötigen wir Ihre Unterstützung.

Zustiftungen sind Zuwendungen, die zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.                Insoweit bleiben sie dem Stiftungsvermögen ungeschmälert erhalten. Zustiftungen können durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen (durch Testament oder Erbvertrag) erfolgen. Ab einer Zustiftung i.H.v. 10.000,- EUR kann ein Stiftungsfonds mit individuellem Namen sowie einem ausdrücklichen Verwendungszweck eingerichtet werden.

Spenden sind Zuwendungen, die zur zeitnahen Verwendung bestimmt sind. Die Stiftung finanziert ihre Aufgaben alleine aus dem (Zins)ertrag des Stiftungsvermögens sowie Spenden.

Es gibt verschiedene weitere Möglichkeiten, die Bürgerstiftung noch zu unterstützen.
Das gesellschaftliche Leben in der Verbandsgemeinde Weißenthurm braucht mehr ehrenamtliche Unterstützung. Sprechen Sie uns an.

Hier finden Sie die Förderrichtlinien: (Download)


 

Bürgerstiftung in der Verbandsgemeinde Weißenthurm | info@buergerstiftung-weissenthurm.de